Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge der
Firma SPIN Siebert & Schörner GbR (Verkäufer), sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern
als auch mit Endkunden (Käufer), soweit sich nichts anderes aus den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen ergibt oder im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden ausdrücklich vereinbart sind.
Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen,
auch wenn abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers, widersprochen wird.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
• Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-, Preis- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten.
Für Druck- und Darstellungsfehler wird keine Haftung übernommen.
• Für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche
Auftrag maßgebend. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande.
Im Falle der Maßrahmenanfertigung ist eine Zahlung, die jeweils zwischen dem Käufer und
dem Verkäufer vereinbart wird, vom Käufer zu entrichten. Leistungen des Verkäufers, wie Vermessung,
Geometrieerstellung und vorbereitende Arbeiten zur Herstellung der Individualanfertigung
werden mit dieser Zahlung gedeckt.
§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht
Nach § 3 FernAbsG i.V.m. §§ 361 a, 361 b BGB
• Dem Käufer, der Verbraucher i.S.d. § 12 BGB ist (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem
anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend
von § 361 a Abs. 1 S. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gem. § 2 Abs. 3 und 4 FernAbsG, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim
Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs
der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die
Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf
einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt – bei
der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und – bei
Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluß oder b) wenn der Unternehmer
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat.
• Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet
anderer gesetzlicher Bestimmungen. Es erlischt bei Fernabsatzverträgen – zur Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde – zur Lieferung
von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten –
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder – die in der Form von
Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
• Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von
Waren ein Rückgaberecht nach § 361 b BGB eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.
• Der Käufer (Kunde) verpflichtet sich bei in Anspruchnahme des Widerrufs-/Rückgaberecht die
Versandkosten in voller Höhe zu tragen. Die Ware muss "frei" an folgende Adresse geschickt
werden: SPIN Siebert & Schörner GbR, Hauptstr. 3, 34295 Edermünde.
• Sollte der Kunde abredewidrig, die Ware unfrei zurücksenden, so ist er verpflichtet die Kosten,
die Ihm dafür von der SPIN Siebert & Schörner GbR in Rechnung gestellt werden zu tragen.
Die Kosten dafür setzen sich aus dem zu zahlenden Entgelt und einer Aufwandspauschale
von EUR 5,00 zusammen.
• Sollten Sie eine Ware reklamieren oder aus einem anderen Grund nicht annehmen,
so teilen Sie uns dies unverzüglich mit.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
• Es gelten die am Versandtag gültigen Preise der allgemeinen Preisliste.
Die Preise sind Brutto-, bzw. bei Angeboten an einen Kaufmann als Käufer
Nettopreise in EUR und verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung
ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation. Vereinbarte Nebenleistungen
und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders
geregelt, zu Lasten des Käufers.
• Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug von Skonto nach Mitteilung des Verkäufers fällig.
Der Käufer kann den Kaufpreis in bar, per Vorabüberweisung, und per Abbuchungsauftrag
zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Dem Verkäufer bleibt der
Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Ist der
Käufer Kaufmann, so vereinbart er mit dem Verkäufer den Verzicht auf eine Mahnung. Bei
Zahlungen per Bankeinzug ist der Käufer für die Richtigkeit seiner Bankdaten
(KTO, BLZ, Bank) verantwortlich. Zudem gewährt er die Deckung des angegebenen Kontos.
Sollte keine Deckung vorhanden sein, oder die Bankdaten nicht stimmen, so dass erhöhte
Bankgebühren zustande kommen, sind diese von dem Käufer zu entrichten. Außerdem wird in
diesem Fall eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5 EURO erhoben.
• Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
• Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Verkäufer das Recht vor,
die Preise entsprechend der ihm entstandenen Kostensteigerungen zu erhöhen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht.
Dieses Rücktrittsrecht muß der Käufer unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
• Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine
Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne
besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung
sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
§ 5 Lieferungen
• Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
• Die Lieferung erfolgt durch die Post oder durch einen anderen Lieferdienst auf Rechnung und
Gefahr des Käufers. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer ohne Haftung für
billigste Verfrachtung. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf
Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
• Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen.
Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. Bei unfrei
eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
• Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
• Bei Eintritt von unvorhergesehenen Leistungshindernisse, z.B. durch höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung und unverschuldeten, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden
Lieferungshindernissen (wie z.B. Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Ausfall von Produktionsanlagen
und Maschinen mangels Selbstbelieferung von der Muttergesellschaft, Mangel an Material, Mangel an
Energie, Transportmöglichkeiten etc., gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Vor- oder
Zulieferanten eintreten) verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die
Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung
ganz oder teilweise aufzuheben. Insbesondere für den Fall der endgültigen Unmöglichkeit oder des
Unvermögens aus obigen Gründen werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige
oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
• Nimmt der Käufer die Ware abredewidrig nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden.
Dieser wird mit EUR 10,00 pauschal festgelegt. Ferner hat der Käufer die Kosten für Hin- und
Rücktransport zu tragen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines
niedrigeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
• Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem Verkäufer gegen den Käufer
aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann,
besteht Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden
Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die
Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
• Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig
aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an den Verkäufer ab, der Verkäufer
nimmt die Abtretung an. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die
Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim
Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des
Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
• Übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im voraus
abgetretenen Forderungen 120% der zu sicherenden Ansprüche, so ist der Verkäufer auf Verlangen
des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
• Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher
Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch
freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
§ 8 Gewährleistung
• Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen.
Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an eine dritte, vom Käufer
benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der
Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
• Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige
Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung
von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose Übernahme der Lieferung
durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen
den Verkäufer aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
• Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind,
übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare
Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Jeder Rahmen
wird in aufwändiger in Handarbeit gefertigt und ist damit letztendlich als ein Unikat zu betrachten.
Im Herstellungsverfahren begründete und durch die Handarbeit nicht zu vermeidende Unregelmäßigkeiten
im Gewebeverlauf, oberflächennahe kleine Lufteinschlüsse im Deckschichtharz oder Unebenheiten der
Oberfläche sind rein optischer Art und nehmen keinerlei Einfluss auf die Qualität und Leistungsfähigkeit
der Rahmen. Unterschiede im Finish und „Schönheitsfehler“ stellen keinen Reklamationsgrund dar.
• Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung)
oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann
der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend,
aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette
des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort hinsichtlich sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (einschließlich
Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche) ist, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort
schriftlich vereinbart wurde, der Sitz des Verkäufers (Edermünde).
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, gilt folgende vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung:
Gerichtsstand hinsichtlich sämtlicher zwischen den Vertragspartnern streitig werdender
Rechtsverhältnisse ist der Sitz des Verkäufers (Edermünde).
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der obigen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise wegen Verstoßes
gegen eine gesetzliche Regelung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen dadurch nicht berührt. An Stelle einzelner unwirksamer Vertragsklauseln gelten im
Zweifel die einschlägigen gesetzlichen Regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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